(Berlin/Local Net) Mietrecht: Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, wenn sie im Ausland sind! Das entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Der Vermieter darf die Wohnung nicht fristlos kündigen, wenn der Mieter untervermietet, solange er nicht in der Stadt ist. Und er darf auch nicht einfach einen Grund erfinden, um dem Mieter die Untervermietungserlaubnis nicht zu erteilen.


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